Steuerliche Vorteile

Keine Steueroase! Trotzdem hochinteressant wegen territorialem Steuersystem

Die Dominikanische Republik ist zwar keine Steueroase, bietet aber aufgrund ihres territorialen Steuersystems einige sehr interessante Steuervorteile. Als Experten für Steuerberatung in der Dominikanischen Republik unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen Fragen, die sich bei einem Umzug in ein anderes Land ergeben. Wir helfen Ihnen, Ihre ausländischen Einkünfte richtig zu gestalten und steuerfrei zu stellen, Steuerfallen zu vermeiden und beraten Sie bei der Gründung eines steuerbegünstigten Unternehmens.

Unsere Beratung richtet sich insbesondere an Unternehmer, Freiberufler und Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und umfasst auch die Vermeidung steuerlicher Komplikationen in Ihrem Heimatland (z.B. Wegzugsbesteuerung). Unser ganzheitlicher Ansatz berücksichtigt neben den steuerlichen Aspekten auch die finanziellen und emotionalen Belastungen, die mit einem Umzug verbunden sind.

Als Partner vor Ort arbeiten wir eng mit unseren lokalen Partnern zusammen, damit Ihr Umzug reibungslos verläuft und Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen können. Lassen Sie uns den Weg zu einem erfolgreichen Start in der Dominikanischen Republik ebnen.

Keine Steueroase! Trotzdem hochinteressant wegen territorialem Steuersystem

In der Dominikanischen Republik basiert das Steuersystem auf dem Territorialprinzip, was bedeutet, dass Einkommen, die im Ausland erzielt werden, von der Einkommensteuer befreit sind. Ausländische Einwohner, die länger als 182 Tage im Jahr in der Dominikanischen Republik verbringen, sind jedoch ab ihrem dritten Steuerjahr steuerpflichtig für ihr im Ausland erzieltes Einkommen. Eine Möglichkeit, diese Steuerpflicht zu umgehen, ist die Erlangung der Staatsbürgerschaft der Dominikanischen Republik.

Für in der Dominikanischen Republik erzieltes Einkommen varriieren die Steuersätze ähnlich wie in Deutschland. Je mehr verdient wird umso höher der Einkommenssteuersatz. Bis Zu 416.220 Dominikanischen Peso fallen keine Steuer an. Beträge darüber bis zu einem Betrag von 624.330 Pesos warden 20% fällig. Einommen darüber warden mit 25% versteuert. Die Einkommenssteuersätze warden jährlich im Januar neu bekannt gegeben. Einkommen aus selbständigen Tätigkeiten müssen bis spätestestens 31.03 des jeweiligen Folgejahres deklariert warden.

Körperschaftssteuer in der Dominikanischen Republik

In der Dominikanischen Republik müssen Unternehmen und andere gewinnorientierte Organisationen eine pauschale Körperschaftssteuer von 27% auf ihr zu versteuerndes Nettoeinkommen zahlen. Die Besteuerung variiert jedoch je nach Unternehmensform, wie zum Beispiel LLC, Kapitalgesellschaft oder andere Geschäftsformen. Jedes Unternehmen muss jährlich eine Einkommensteuererklärung einreichen, unabhängig davon, ob es Einkünfte erzielt hat oder nicht oder ob es überhaupt eine wesentliche Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen ihre Körperschaftssteuer monatlich und im Voraus zahlen müssen. Der Betrag entspricht einem Zwölftel der gesamten Steuer des Vorjahres und eventuelle Differenzen werden verrechnet.

Kapitalerträge, definiert als die Differenz zwischen dem Verkaufspreis eines Vermögenswerts und dem inflationsbereinigten Anschaffungs- oder Produktionspreis, werden analog zu anderen Einkünften besteuert. Das heißt, für Privatpersonen zwischen 0% und 25% und für Unternehmen mit einer pauschalen Steuer von 27%.

MwSt- bzw. Umsatzsteuer in der Dominikanischen Republik

In der Dominikanischen Republik gilt die Mehrwertsteuer (ITBIS) von 18% für die Übertragung und Einfuhr von den meisten Waren und Dienstleistungen. Der CIF-Wert (Cost, Insurance and Freight) importierter Waren bildet die Berechnungsgrundlage. Es gibt jedoch viele Ausnahmen und einen ermäßigten Satz von 16% für bestimmte Produkte. Unternehmen, die die ITBIS nicht oder nicht rechtzeitig abführen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Vorsteuer, die z.B. an Lieferanten gezahlt wurde, kann abgezogen werden.

Einzelpersonen müssen jährlich eine Grundsteuer von 1% auf jede von ihnen besessene Immobilie zahlen, basierend auf dem Wert der Immobilie gemäß der Bewertung durch die Regierungsbehörden. Dies gilt jedoch nur für Immobilien, deren Wert über RD$ 6,5 Millionen (2021; die Summe wird jährlich angepasst) liegt. Bei unbebauten Grundstücken wird als Basis der tatsächliche Schätzwert herangezogen und es gibt keinen Mindestwert, ab dem erst die 1% bezahlt werden müssen.

In der Dominikanischen Republik sind bestimmte Personen und Unternehmen von der Steuer ausgenommen, darunter:

  • landwirtschaftliche Betriebe;
  • Immobilien, deren Eigentümer 65 Jahre oder älter sind und die nur eine einzige Immobilie besitzen und dies seit mindestens 15 Jahren;
  • firmeneigene Immobilien, da Unternehmen eine separate Steuer für Unternehmensvermögen zahlen (1% pro Jahr).
  • Grunderwerbsteuer: 3%
  • Verbrauchssteuer: Diese Steuer wird beim Kauf oder Import bestimmter Waren oder Dienstleistungen erhoben, darunter Kraftfahrzeuge, Tabakwaren, Alkohol, Elektronik, Versicherungen, Schmuck und Scheckzahlungen. Der Steuersatz variiert je nach Ware oder Dienstleistung, zum Beispiel beträgt er für Versicherungsdienstleistungen 16% und für Scheckzahlungen nur 0,15%.
  • Erbschaftssteuer: Die Erbschaftssteuer beträgt 3% des Nachlasswerts nach Abzug von Kosten wie Bestattungskosten, ausstehenden Schulden oder Hypotheken. Der Nachlass einer Person, die vor ihrem Tod in der Dominikanischen Republik gelebt hat, unterliegt der dominikanischen Erbschaftssteuer, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person.

Einkommen aus Kryptowährungen und Crypto-Assets in der Dominikanischen Republik

In der Dominikanischen Republik sind Gewinne aus Kryptowährungen und Crypto-Assets zu versteuern, egal ob es sich um Erlöse aus privatem Besitz oder Gewinne aus Mining, Staking und gewerblichem Crypto-Trading handelt. Auf der Website KryptoSteuern.info finden Sie Informationen darüber, wie diese Gewinne in der Dominikanischen Republik zu versteuern sind und ob sich der Umzug in das Land als Krypto-Investor lohnt. Es gibt zusätzlich Informationen über 60 weitere Länder, die steuergünstig oder steuerlich nachteilig für Krypto-Investoren sind.

Von Scheinumzügen ist generell abzuraten

Bei einem Umzug in die Dominikanische Republik muss es sich um einen echten Umzug mit vollständiger Verlegung des Hauptwohnsitzes und ausreichender Präsenz vor Ort handeln. Wichtig ist, dass man nicht in die Falle eines Scheinumzugs tappt, indem man sich weiterhin regelmäßig in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufhält. Nur ein echter Umzug ins Ausland wird von uns empfohlen und betreut.

Bitte beachten Sie, dass Personen, die bisher in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland verzogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland einen Fragebogen vom Finanzamt erhalten können. Dieser Fragebogen enthält 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzugs aus Deutschland und Ihren neuen Wohnsitz im Ausland detailliert zu belegen. Es ist möglich, das Schreiben zu ignorieren, wir raten jedoch davon ab, da bei Steuerschulden der Entzug des Passes droht. Werden Steuerschulden nur vorgetäuscht, kann der deutsche Staat den Reisepass einziehen. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer zweiten Staatsbürgerschaft, z.B. "Citizenship by Investment", helfen.