Die Körperschaftssteuer in der Dominikanischen Republik beträgt derzeit 27 % auf das steuerpflichtige Einkommen von Unternehmen und Körperschaften. Dies gilt für inländische Unternehmen sowie für ausländische Unternehmen, die in der Dominikanischen Republik tätig sind.
Es ist zu beachten, dass es verschiedene Steuerbefreiungen und -ermäßigungen gibt, die Unternehmen in Anspruch nehmen können, je nachdem in welchem Sektor sie tätig sind und welche Art von Investitionen sie tätigen. So gibt es zum Beispiel spezielle Steuervergünstigungen für Unternehmen, die in der Tourismusbranche oder in der Freihandelszone tätig sind.
Die Dominikanischen Republik hat jedoch ein territoriales Steuersystem. Dies bedeutet, dass die Steuern auf das Einkommen und Vermögen nur auf der Grundlage der Aktivitäten innerhalb des Landes berechnet werden. Wenn eine Person oder ein Unternehmen nur in der Dominikanischen Republik tätig ist, sind sie nur auf das inländische Einkommen und Vermögen steuerpflichtig.
Ausländische Einkünfte oder Vermögen, die außerhalb der Dominikanischen Republik erzielt werden, sind normalerweise von der Besteuerung ausgenommen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, z.B. wenn es sich um ein in der Dominikanischen Republik ansässiges Unternehmen handelt, das im Ausland tätig ist, oder wenn ein in der Dominikanischen Republik ansässiger Einwohner Einkünfte aus einer ausländischen Quelle hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Dominikanische Republik auch Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen hat, um die Doppelbesteuerung von Personen und Unternehmen zu vermeiden, die in beiden Ländern tätig sind.
Wir raten deshalb sich sich von unserem erfahrenen Steuerberater vor Ort beraten zu lassen, um alle Aspekte der Körperschaftssteuer und anderer Steuern in der Dominikanischen Republik zu verstehen und um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.