Zur Erlangung des Zypern-Non-Dom-Status sollte man sich nicht länger als 183 Tage in einem anderen Land aufhalten und keinen Wohnsitz in einem anderen Land haben. Außerdem muss man sich mindestens 60 Tage auf Zypern aufhalten und dort einen ständigen Wohnsitz unterhalten (Eigentum oder gemietet). Um sicher zu gehen sollte man sich den NON-DOM-STATUS zertifizieren lassen.
Das hängt immer vom Einzelfall und vor allem auch von der persönlichen Empfindung von „Lohnens- und/oder lebenswert“ ab. Bereits mit kleineren Jahreseinkommen können Sie jede Menge Steuern und Sozialabgaben sparen, ab einem Gewinn von EUR 100.000, - sollten Sie es aber unbedingt in Betracht ziehen.
In der Regel fallen Setup Kosten ab EUR 1.500,- an. Der Gesamtbetrag, den wir für unsere Beauftragung berechnen, hängt allerdings vom Umfang der gewünschten Services ab. Sonstige anfallende Kosten für Onboarding Compliance, Beantragung der Steuernummern, Registrierung bei Sozialversicherung etc. können Sie unserer Preisliste entnehmen.
Bis alles abgeschlossen ist ca. 1 Monat. Wobei die eigentliche Gründung, nach Vorliegen aller notwendiger Unterlagen und Namensprüfung, lediglich 6 Tage dauert.
Nein. Den Steuersatz, den eine Gesellschaft in Zypern bezahlt, beträgt 12,5 %. Dividenden können Gesellschafter jedoch steuerfrei erhalten, was natürlich einen erheblichen Steuervorteil darstellt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorteile, die jedoch im Einzelfall geprüft werden müssen.
Nein. Ausländer, die Ihre Residenz auf Zypern haben profitieren vom Non-Dom-Steuersystem. Das bewirkt, das Dividenden selbst von Zypern-Gesellschaften steuerfrei sind (auch keine Quellensteuer). Die Besonderheit ist, dass Zypern sogar auch auf die Remittance Base-Besteuerung verzichtet. Das heißt, selbst wenn Sie sich Dividenden auf Ihr Konto in Zypern auszahlen lassen, um es dann in Zypern zu investieren, bleibt es steuerfrei. Das ist in vielen Jurisdiktionen, wie beispielsweise auf Malta und Madeira sowie den englischen Kanalinseln anders.
Substanz schaffen ist nur für Personen, die eine Gesellschaft auf Zypern gründen, aber nicht nach Zypern ziehen, wichtig. Da wir keinen Gründungs- und/oder Virtual-Office-Service für Unternehmer anbieten, die Ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt nicht auf Zypern haben, gehen wir nicht weiter auf diesen Punkt ein.
Nein. Das würde auch nicht im Kontext mit unserer vorangegangenen Aussage stehen.
Von der Entschlussfassung bis hin zur kompletten Umsetzung mindestens 2 Monate.
Nein. Dabei sollten Sie außerhalb von Zypern keinen Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen bzw. unterhalten. Das heißt konkret, außerhalb von Zypern unter anderem keine bezugsbereite Wohnung und keine regelmäßigen Aufenthalte. Der Umzug nach Zypern muss für einen unbestimmten Zeitraum erfolgen. Was eine Residenz (einen Wohnsitz) oder ähnliches in einem Land außerhalb Zyperns auslöst, kann unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig, dass Sie nach den jeweils geltenden Regeln in Ihrem Heimatland ausschließen können, einen Wohnsitz auszulösen. Sie sollten unbedingt einen heimischen Steuerberater konsultieren, ob Ihr Umstand einen Wohnsitz oder nicht bzw. was einen Wohnsitz auslöst. Wir können Ihnen lediglich die international gängigen Prinzipien aufzeigen.
Ob es Ihr beheimatetes Finanzamt mitbekommt oder beweisen kann, spielt für den Umstand keine Rolle, dass es dennoch Steuerhinterziehung sein kann, wenn Sie noch woanders einen Wohnsitz haben und dort keine Steuern erklären. Das Finanzamt muss gar nichts beweisen, sondern Sie sind in der Beweispflicht.
Frau und Kinder bilden in der Regel einen besteuerbaren Lebensmittelpunkt. Das heißt, wer den einzigen Wohnsitz auf Zypern innehaben möchte, muss mit Familie nach Zypern auswandern und das OHNE RUECKKEHRABSICHT.
Wenn Sie ihr Leben lang z.B. in Deutschland gewohnt haben und lediglich zwei Jahre auswandern, um dann nach Deutschland zurückzukehren, dann können Sie davon ausgehen, dass Deutschland zurecht eine Rückkehrabsicht unterstellt und Sie ggf. in Deutschland nachversteuert werden. Wenn Sie dazu noch aktive Verbindungen mit Deutschland unterhalten haben, z.B. ein Auto angemeldet, aktiv gepflegtes soziales Umfeld und regelmäßige Aufenthalte, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie über den gesamten Zeitraum sogar noch als ‘resident’ in Deutschland gegolten haben.
Nein. Sie können Zypern als Base nutzen und von dort aus international agieren. Eine bezugsbereite Wohnung, die exklusiv Ihnen zur Verfügung steht, die Intention auf unbestimmte Zeit in Zypern zu verbleiben, regelmäßige Aufenthalte von jährlich mindestens 60Tagen reichen aus, um in Zypern als Resident zu gelten.
Grundsätzlich für jeden, der flexibel ist und sich vorstellen kann, einige Zeit im Jahr in Zypern zu leben. Unserer Meinung nach eignet dieses Konzept am besten für Internetunternehmer bzw. internationale Unternehmer, die von jedem Telefon oder PC der Welt aus, arbeiten können und das auch tun.
Machen Sie keine halben Sachen. Richten Sie sich in Ihrer neuen Heimat ein und genießen Sie im Kreise freundlicher Menschen bis zu 340 Sonnentage im Jahr. Leben Sie das neue Leben, so wie Sie es vorgeben zu leben. Zypern wird sie begeistern.
Wir sind für jeden Bereich Kooperationen eingegangen, so dass unsere Kunden jederzeit Zugriff haben auf ein top Netzwerk von einheimischen Dienstleistern, die mindestens seit 20 Jahren auf Zypern tätig sind. MAXCON24 ist kein Steuerberatungsunternehmen. Wir bieten vielfältige Dienstleistungen an. Für die Steuerberatung und Rechtsberatung haben wir professionelle Partner. Wir sind die Schnittstelle für Sie.
Ja, unser Unternehmen sitzt in Larnaka und beschäftigt nur lokale Mitarbeiter die Griechisch, Englisch, Spanisch und Deutsch sprechen.
Jede zypriotische Gesellschaft unterliegt der Buchhaltungspflicht und muss einmal jährlich wirtschaftsgeprüfte Bilanzen einreichen. Gerne vermitteln wir Ihnen unseren Steuerberatungspartner.
Generell alle EU-Bürger dürfen in Zypern arbeiten. Trotz aller Erleichterungen seit dem EU-Beitritt Zyperns, müssen weiterhin bestimmte Formalitäten erfüllt werden.
Nein.
Ja, der Antrag ist mit der Arbeitserlaubnis und einem Mietvertrag aber reine Formsache.
Auch das können wir gerne mit den jeweiligen Behörden prüfen.