Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland ist eine Steuerregelung, die greift, wenn eine Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlegt, um in ein anderes Land umzuziehen. Die Regelung soll verhindern, dass eine Person Vermögensteile oder Einkommensteile ins Ausland verlagert, um in Deutschland keine Steuern zahlen zu müssen.
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine Person innerhalb von fünf Jahren nach Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts aus Deutschland bestimmte Vermögensgegenstände oder Rechte veräußert oder überträgt, wie z.B. Unternehmen, Anteile an Unternehmen oder Immobilien. In diesem Fall können Steuern auf den stillen Reservenwert erhoben werden, d.h. auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert des Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt des Wegzugs.
Die Höhe der Wegzugsbesteuerung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert des Vermögensgegenstandes, der Dauer des vorherigen Wohnsitzes in Deutschland und dem Steuersatz im Wohnsitzstaat. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Befreiungen von der Wegzugsbesteuerung in bestimmten Fällen, z.B. wenn eine Person eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland behält oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen Deutschland und dem neuen Wohnsitzstaat getroffen wurde.
Es wird empfohlen, dass Personen, die aus Deutschland wegziehen und Vermögensteile oder Einkommensteile ins Ausland verlegen möchten, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten lassen, um die Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung auf ihre individuelle Situation zu verstehen.